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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SUOS-HiFi GmbH

Stand Mai 2023

1. Allgemeines, Vertragsumfang und Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der  SUOS Hi-Fi GmbH als Auftragnehmer im Rahmen des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber, auch wenn bei Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für Zwecke dieses Vertrages und der gesamten Geschäftsbeziehung ausgeschlossen und nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer auf ein wie auch immer geartetes Schreiben des Auftraggebers im Zusammenhang mit dessen Geschäftsbedingungen nicht reagiert.

2. Angebot und Annahme

Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Der Auftragnehmer behält sich das Wahlrecht vor, Angebote des Auftraggebers anzunehmen oder abzulehnen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des Auftraggebers schriftlich annimmt, wobei der Auftragnehmer alternativ berechtigt ist, den Vertrag durch die Aufnahme der Lieferung der gemäß Angebot zu erbringenden Produkte oder Dienstleistungen endgültig abzuschließen.

3. Lieferung von Waren und Dienstleistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte innerhalb oder außerhalb Europas mit der Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen oder Teilen davon zu beauftragen und/oder diese Produkte oder Dienstleistungen durch Dritte direkt an den Auftraggeber liefern zu lassen. Grundlage für die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen ist das schriftliche Lastenheft. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Produkte und Dienstleistungen wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben an den Erfüllungsort geliefert, und zwar innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, dh Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr. Wünscht der Auftraggeber die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen außerhalb der üblichen Bürozeiten, so werden etwaige Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Produkte in Teilen zu liefern und Produkte und/oder Leistungen im Voraus zu liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die für eine rechtzeitige Lieferung von Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind, und alle Maßnahmen zu unterstützen, die der Auftragnehmer hierfür als erforderlich erachtet (siehe auch Punkt 5).

4. Abnahme, Gefahrenübergang

Die Abnahme der Leistungen und/oder Lieferung der Produkte wird vom Auftraggeber auf dem vom Auftragnehmer ausgestellten Abnahmezertifikat (Abnahmebestätigung) bestätigt. Etwaige Mängel sind vom Auftraggeber auf dieser schriftlich festzuhalten oder unverzüglich schriftlich zu rügen (siehe auch Punkt 10), andernfalls gelten die Produkte oder Leistungen als mangelfrei abgenommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Produktlieferungen schnellstmöglich zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Erhalt schriftlich unter genauer Angabe der Mängel anzuzeigen. Das Vorliegen unwesentlicher Mängel berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sind die gelieferten Produkte oder Leistungen im Wesentlichen brauchbar oder werden sie vom Auftraggeber genutzt, gelten sie als abgenommen. Die Gefahr geht mit Abnahme der Produkte oder Leistungen oder mit Übergabe zum Versand an Dritte auf den Auftraggeber über. Erfolgt die Bereitstellung der dem Kunden geschuldeten Leistung durch elektronische Datenübertragung oder Datenbereitstellung an einem Zugangspunkt (im Folgenden jede dieser beiden Möglichkeiten als „DATENÜBERTRAGUNG“ bezeichnet), ist die Leistung an der Stelle der DATENÜBERTRAGUNG abgeschlossen, die muss überprüfbar sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der DATENÜBERTRAGUNG.

5. Fertigstellungsdatum

Die Einhaltung der Fertigstellungsfrist ist nur möglich, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Verzögerungen, die durch das Verhalten des Auftraggebers entstehen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Wegen Überschreitung der vorgesehenen Frist stehen dem Auftraggeber weder Rücktritts- noch Schadensersatzansprüche zu. Bei langfristigen Verträgen und/oder wiederkehrenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig eine Prognose abzugeben.

6. Preise

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise im Leistungsverzeichnis ab Werk (Erfüllungsort) in Euro und im Zweifel netto. Die Kosten für Reise- und Wegezeit für andere am Auftrag beteiligte Personen oder Dritte trägt der Auftraggeber gesondert. Wünscht der Auftraggeber, dass Leistungen an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort ausgeführt werden, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten für die Unterbringung des vom Auftragnehmer oder Dritten zur Ausführung dieser Leistung eingesetzten Personals. Die Preise gelten für den bestehenden Vertrag und – soweit nichts anderes vereinbart ist – auch für sonstige vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung gelieferte oder zu liefernde Produkte oder Leistungen. Die Kosten der Approbation und Lizenzierung werden gesondert in Rechnung gestellt. Kosten für gewerbliche Schutzrechte (insbesondere nach Patentgesetz, Ergänzungsschutzzertifikategesetz, Erfindungsschutzgesetz, Halbleiterchipschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz etc.), die erforderlich sind, damit der Auftragnehmer die Produkte oder Dienstleistungen erbringen kann gesondert in Rechnung gestellt und im Zweifel niemals Bestandteil der vereinbarten Vergütung. Treten nach Vertragsabschluss Erhöhungen der Lohn- oder Materialkosten oder sonstiger Kosten oder Auslagen ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die im Pflichtenheft aufgeführten Beträge entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab Monatsbeginn in Rechnung zu stellen nach jeder Erhöhung.

 7. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers im Voraus zu bezahlen. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen des Auftraggebers, gleich aus welchem Grund, aufzurechnen. Geltend gemachte Ansprüche (insbesondere wegen Verzug oder Gewährleistung) befreien den Auftraggeber nicht von Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen mangelhafter Leistung zurückzuhalten. Die Verzugszinsen betragen 12 % pa.

8. Eigentumsvorbehalt

Wird eine Nachfrist zur Zahlung gesetzt, so bleiben die gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und/oder Lohnes einschließlich etwaiger Verzugszinsen und Betriebskosten Eigentum des Auftragnehmers.

9. Urheberrecht und Nutzung

Alle geistigen Eigentumsrechte an den erbrachten Leistungen und/oder gelieferten Produkten stehen dem Auftragnehmer bzw. den Lizenzgebern des Auftragnehmers zu. Der Auftraggeber ist nach vollständiger Bezahlung ausschließlich berechtigt, die gelieferten Leistungen und/oder Produkte vertragsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber erwirbt lediglich eine Nutzungsberechtigung. Werden dem Auftraggeber geschützte Software oder gewerbliche Schutzrechte in welcher Form auch immer übertragen, so ist der Auftraggeber für deren Nutzung entsprechend der übertragenen Nutzungsberechtigung verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. An Patenten etc., die er während oder infolge der Leistungserbringung entdeckt, hat der Auftragnehmer das alleinige Recht. Der Auftragnehmer wird in der Regel nicht mit der Herstellung einer neuen Erfindung beauftragt. Der Auftraggeber darf Quellcodes niemals ohne Zustimmung des Auftragnehmers weitergeben.

10. Schadensersatz und Gewährleistung

Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist, ist der Ersatz von Folgeschäden, Unkosten, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparmöglichkeiten, Zinsverlusten oder für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Auftraggeber in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er die Daten regelmäßig, mindestens jedoch einmal täglich, gesichert hat. Im Übrigen ist die Haftung außer bei Vorsatz ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Entdeckung des Mangels und des Schädigers geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche verjähren in jedem Fall 2 (zwei) Jahre nach Erbringung der Leistung.

Die Gewährleistung ist mit Ausnahme der im Zulassungsschein (Abnahmebestätigung) unter Punkt 4 aufgeführten Mängel ausgeschlossen. Für die im Abnahmeprotokoll aufgeführten Mängel gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Abnahme. Im Falle der Gewährleistung steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Nachbesserung zu. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen durch neue zu ersetzen. Die Mängelbeseitigung erfolgt am Erfüllungsort. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Auftraggeber, für Störungen, die durch vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen der erbrachten Leistung, ungeeignete Organisationshilfen und Speichermedien oder für Transportschäden.

11. Abtretungsverbot

Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht übertragbar und nicht abtretbar.

12. Erfüllungsort

Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers in Wien.

13. Datenschutz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer hergestellte Software ausschließlich gemäß den jeweils für den Auftraggeber geltenden Datenschutzbestimmungen zu nutzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

14. Deutsche Fassung

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Version maßgebend.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit seiner Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit werden endgültig durch das für Handelssachen zuständige Gericht in Wien entschieden. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

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